Für SEOs

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt?

– Infos zum neuen Disclaimer –

Einleitung

Es war im Jahre 1998, als nach einem Urteil des LG Hamburg der Disclaimer-Wahn begann. Millionen von Webmastern haben sich seitdem mit folgendem Text von ihren Links distanziert:

"Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen."

Zu diesem – nicht nur wirkungslosen, sondern auch inhaltlich das Urteil falsch interpretierenden – Disclaimer ist nun im Jahre 2008 ein weiterer hinzugekommen:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Wird dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ein Rechtsbeistand eingeschaltet, werden wir die ausgelöste Kosten vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Obiger Text taucht in verschiedenen Varianten bereits auf über 50.000 Webseiten auf. Dies verdeutlicht zwar eindrücklich die Angst vieler Webmaster vor einer Abmahnung – aber eine solche verhindern kann der Text nicht!

Rechtliche Schutzwirkung: Null

Die Formulierungen des "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"-Textes sind allesamt rechtlich völlig irrelevant. Weder schützen sie vor den Rechtsfolgen und den Kosten einer berechtigten Abmahnung, noch verbessern sie den Schutz vor einer unberechtigten Abmahnung. Durch einen Disclaimer können weder gesetzliche Regelungen ausgehebelt noch eigene Gesetze geschrieben werden. Eine "Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen" anzudrohen ist daher völliger Unsinn.

Des weiteren kommt der Abmahnende bereits seiner Schadensminderungspflicht zur Genüge nach, da er durch die Abmahnung eine kostengünstige außergerichtliche Einigung anstrebt. Würde der Disclaimer eine berechtigte Abmahnung wirksam verhindern, wäre der Abmahnende ja gezwungen, sofort den gerichtlichen Weg zu beschreiten (einstweilige Verfügung oder Klage) was den Website-Besitzer deutlich teurer käme.

Im übrigen gibt es keinen § 13 Abs. 5 UWG mehr. Seit eine Überarbeitung des Gesetzes im Jahre 2004 befindet sich die entsprechende Textstelle zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen unter § 8 Abs. 4 UWG.

Risiken

Fazit

Von der Verwendung des Textbausteins "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" ist abzuraten! Sein Vorhandensein wird keinen Anwalt davon abhalten, Sie wegen wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Verstöße abzumahnen.

Einen viel wirkungsvolleren Schutz vor einer Abmahnung haben Sie, wenn Ihre Website frei von urheberrechtlich geschütztem Material Dritter ist sowie allen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Einige Tipps dazu im Artikel Abmahnung vermeiden / rechtssichere Website.