Für SEOs

Website-Abmahnung vermeiden

Wer eine Website ins Netz stellt, muss heutzutage unzählige Gesetze und Vorschriften beachten. Ansonsten kann es schnell passieren, dass man eine teure Abmahnung im Briefkasten findet.

Insbesondere, wenn man sich für einen umkämpften Suchbegriff an die Spitze setzt, kann es passieren, dass ein verärgerter Konkurrent dies zum Anlass nimmt, auf der Website gezielt nach abmahnbaren Rechtsverstößen zu suchen.

Die folgenden Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen auch keine Rechtsberatung dar. Sie sollen lediglich Basiswissen vermitteln sowie als Gedankenanstoß dienen, was – je nach Website – alles zu beachten sein könnte.

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Für umfassende Rechtssicherheit empfiehlt sich der Besuch einschlägiger Rechtsportale oder die Konsultation eines Anwalts.

Impressumpflicht

Ein Impressum ("Anbieterkennzeichnung") ist Pflicht für fast alle Websites. Die Minimalversion enthält Name, Anschrift (kein Postfach!), E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Webseitenbetreibers.
(Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.10.2008 entschieden, dass eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich ist, wenn andere Kommunikationsmittel eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen.)

Verwendung fremder Texte oder Bilder

Bei fremden Texten und Bildern (auch Landkarten!) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind. Fremde Quellen sollten daher nur benutzt werden, wenn die Verwendung ausdrücklich erlaubt ist.
Siehe auch: Content-Diebstahl

Verlinkung externer Seiten

Überprüfen Sie regelmäßig die von Ihnen verlinkten Seiten auf Qualität und Rechtmäßigkeit.
Den allseits bekannten Link-Disclaimer ("Hiermit distanziere ich mich...") können Sie dagegen getrost weglassen. Er entbindet Sie weder von Ihrer Sorgfaltspflicht noch von Ihrer Haftung bezüglich der Verlinkung gesetzeswidriger Inhalte.

Siehe auch: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" – Infos zum neuen Disclaimer

Domainregistrierung

Achten Sie darauf, dass Ihr Domainname nicht die Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt.

Hinweis: Branche+Stadt–Domains sind nicht mehr abmahngefährdet!
Das OLG Hamm hat im Juni 2008 entschieden, dass ein Domainname allein nicht dazu geeignet ist, eine Spitzenstellung zu behaupten. Domains der Form www.BRANCHE-STADT.de sind somit nicht mehr per se wettbewerbswidrig, die Gefahr einer Abmahnung wegen unlauterer Werbung scheint gebannt.
Quelle/Ausführliche Infos: jur-blog.de – Keine Spitzenstellungswerbung allein durch Domain

Datenschutz

Wenn von den Nutzern Ihrer Website Daten gespeichert werden, kann es notwendig sein, eine Datenschutzerklärung zu hinterlegen.

Äußerungen von Nutzern

Wenn Besucher die Möglichkeit haben, sich auf Ihrer Website zu äußern (z.B. Forum, Weblog, Gästebuch), haften Sie für deren Äußerungen mit. Regelmäßige Kontrollen sind daher notwendig und auch zumutbar.

Online-Shops

Hier gibt es vieles zu beachten und somit auch viele Stolperfallen:

Sehr gute Zusammenstellungen zum Thema E-Commerce-Recht finden Sie auf folgenden Seiten:



Abmahnung erhalten – was dann?

Falls es doch passieren sollte und Sie eine Abmahnung erhalten:
der einzige und wichtigste Rat, denn ich Ihnen geben kann ist, die Abmahnung auf keinen Fall zu ignorieren! Auch mit der Beseitigung des abgemahnten Verstoßes allein ist es nicht getan!

Falls die Abmahnung berechtigt ist und Sie innerhalb der Frist keine Unterlassungserklärung abgeben, wird der Abmahnende als nächstes beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Und damit wird die Angelegenheit für Sie am Ende deutlich teurer.

Das bedeutet nicht, dass Sie die Abmahnung einfach widerstandslos akzeptieren müssen. Aber ignorieren sollten Sie sie auf keinen Fall.


Abmahnungen von Apotheken